Schufa-Eintrag löschen:
Was geht und was nicht?

Viele Menschen wünschen sich, ihren Schufa-Eintrag einfach löschen zu lassen. Dieser Ratgeber erklärt ehrlich, was wirklich möglich ist, wie der Prozess funktioniert und vor welchen Anbietern Sie sich schützen müssen.

Kostenlose Datenkopie möglich Fehlerhafte Einträge anfechtbar Löschfristen verstehen

Vorab: Die ehrliche Wahrheit über Schufa-Löschung

Korrekte, noch nicht verjährte Schufa-Einträge können NICHT gelöscht werden. Das ist kein Zufall – es ist rechtlich so geregelt. Die Schufa ist berechtigt, korrekte Informationen über Ihre Kredithistorie für bestimmte Zeiträume zu speichern.

Was dagegen sehr wohl möglich ist: Das Löschen von fehlerhaften Einträgen, das Löschen von Einträgen deren Speicherfrist abgelaufen ist, und das Korrigieren von falschen Daten. Das sind die einzigen rechtlich abgesicherten Wege.

Warnung vor Betrug:

Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die gegen Gebühren "garantierte Schufa-Löschung" versprechen. Das ist in jedem Fall Abzocke – und häufig strafbar. Niemand kann korrekte, noch gültige Schufa-Einträge gegen Geld löschen. Wer das behauptet, lügt.

Arten von Schufa-Einträgen und ihre Löschfristen

Nicht alle Schufa-Einträge bleiben gleich lang gespeichert. Die Fristen hängen vom Eintragstyp ab. Diese Tabelle gibt Ihnen einen vollständigen Überblick.

Eintragsart Löschfrist Hinweis
Kreditanfragen (Konditionsanfragen) 12 Monate Konditionsanfragen beeinflussen den Score nicht – nur Kreditanfragen
Kreditanfragen (Kreditentscheidungsanfragen) 12 Monate Sichtbar für andere Kreditgeber für 10 Tage, dann nur noch für Sie
Laufende Ratenkredite Bis vollständige Rückzahlung + 3 Jahre Eintrag verschwindet 3 Jahre nach letzter Zahlung
Girokonto / Kreditkarte Nach Kuendigung + 3 Jahre Positive Einträge helfen dem Score – Löschung oft nicht sinnvoll
Negativeintraege (Zahlungsstoerungen, Mahnbescheide) 3 Jahre nach vollständiger Begleichung Frist beginnt erst nach Begleichung, nicht nach Entstehung
Insolvenz 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung Eintrag auf Restschuldbefreiung endet automatisch nach 3 Jahren
Verurteilungen nach BZRG (Straftaten mit Geldstrafe) 5 Jahre Selten in der Schufa – wird meist separat gespeichert

Quelle: Schufa-Löschfristen nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und DSGVO. Stand 2026. Die Fristen können sich ändern – prüfen Sie aktuelle Informationen direkt bei der Schufa.

Wann können Sie einen Schufa-Eintrag wirklich löschen lassen?

Es gibt genau vier Situationen, in denen Sie berechtigt sind, die Löschung eines Schufa-Eintrags zu fordern. In allen anderen Fällen ist eine Löschung nicht möglich.

Fehlerhafte Einträge

Der Eintrag enthält falsche Informationen – z.B. einen falschen Betrag, ein falsches Datum, oder er bezieht sich gar nicht auf Sie (Namensverwechslung). In diesem Fall können Sie die Berichtigung nach Art. 16 DSGVO verlangen.

Doppelte Einträge

Dieselbe Forderung ist mehrfach eingetragen. Das kann passieren, wenn eine Schuld weiterverkauft wurde und sowohl der ursprüngliche Gläubiger als auch das Inkassounternehmen einen Eintrag vorgenommen haben. Einer der beiden Einträge muss gelöscht werden.

Einträge, bei denen die Löschfrist abgelaufen ist

Wenn die gesetzliche Speicherfrist abgelaufen ist, aber der Eintrag noch in Ihrer Schufa steht, haben Sie einen klaren Rechtsanspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO. Das kommt vor – prüfen Sie Ihre Schufa-Datenkopie regelmäßig.

Einträge durch Identitätsdiebstahl

Jemand anderes hat in Ihrem Namen Kredite aufgenommen oder Verträge abgeschlossen. Diese Einträge können und müssen gelöscht werden. Erstatten Sie in diesem Fall auch Strafanzeige bei der Polizei.

Korrekte, noch nicht verjährte Einträge

Sie haben tatsächlich eine Schuld gehabt, sie ist korrekt eingetragen, und die Löschfrist ist noch nicht abgelaufen. In diesem Fall ist eine Löschung NICHT möglich – auch nicht durch Bezahlung der Schuld (die Frist beginnt erst dann zu laufen).

Schritt für Schritt: Schufa-Eintrag löschen lassen

Wenn Sie einen Grund für eine Löschung haben, gehen Sie diesen Weg. Er ist kostenlos und rechtlich abgesichert.

1

Kostenlose Schufa-Selbstauskunft beantragen

Beantragen Sie die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO direkt auf meineschufa.de. Diese ist einmal pro Jahr kostenlos und zeigt alle über Sie gespeicherten Daten. Alternativ können Sie schriftlich anfragen: Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

2

Alle Einträge sorgfältig prüfen

Gehen Sie jeden einzelnen Eintrag durch. Stimmt der Betrag? Stimmt das Datum? Kennen Sie den Gläubiger? Hat die Löschfrist bereits begonnen? Notieren Sie alle Einträge, die Ihnen falsch oder veraltet vorkommen.

3

Schriftlichen Widerspruch bei der Schufa einlegen

Wenn Sie einen fehlerhaften oder veralteten Eintrag identifiziert haben, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Das Schreiben muss enthalten: Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, den konkreten Eintrag (Gläubiger, Datum, Betrag), eine Begründung und idealerweise Belege.

4

Belege beifügen

Hängen Sie Nachweise an: Zahlungsbestätigung, Kontoauszug, Ablösungsbestätigung des Gläubigers, oder andere Dokumente, die Ihre Position belegen. Je stärker die Beweislage, desto höher die Chance auf Erfolg.

5

Frist: 30 Tage Reaktionszeit der Schufa

Die Schufa hat nach DSGVO Art. 12 einen Monat Zeit, auf Ihren Widerspruch zu reagieren. In komplexen Fällen kann diese Frist auf maximal 3 Monate verlängert werden – mit Begründung. Warten Sie auf die schriftliche Antwort.

6

Bei Ablehnung: Eskalation

Wenn die Schufa Ihren Widerspruch ablehnt und Sie ihn für berechtigt halten, können Sie Beschwerde beim zuständigen Datenschutzbeauftragten einlegen, die BaFin kontaktieren oder einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht beauftragen.

So beantragen Sie die Schufa-Selbstauskunft – kostenlos und einfach

Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist Ihr Recht – und der erste Schritt zu jedem Loeschantrag. Hier sind die zwei Wege:

Online (schnellster Weg)

  1. 1 Auf meineschufa.de gehen
  2. 2 Kostenloses Konto erstellen
  3. 3 Unter 'Datenkopie nach Art. 15 DSGVO' anfragen
  4. 4 Identitaet bestaetigen (Post-Ident oder Video-Ident)
  5. 5 Datenkopie erhalten (innerhalb 4 Wochen)

Kostenlos, einmal pro Jahr

Per Post

  1. 1 Brief schreiben mit Name, Adresse, Geburtsdatum
  2. 2 Betreff: 'Datenkopie nach Art. 15 DSGVO'
  3. 3 Kopie des Personalausweises beilegen
  4. 4 Senden an: Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
  5. 5 Antwort innerhalb von 4 Wochen

Klassischer Weg, dauert laenger

Wichtig: Kostenpflichtige Auskunft vs. kostenlose Datenkopie

Die Schufa bietet kostenpflichtige Produkte wie die "Schufa-Auskunft" für ca. 30 Euro an. Das brauchen Sie nicht – die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO enthält dieselben Informationen. Kaufen Sie keine kostenpflichtigen Produkte, wenn Sie nur Ihre Daten einsehen möchten.

Schufa-Widerspruch: Was muss ins Schreiben?

Ein Widerspruchsschreiben muss nicht rechtlich perfekt formuliert sein – aber es muss die wesentlichen Informationen enthalten, damit die Schufa den Eintrag konkret prüfen kann.

Musteraufbau eines Widerspruchsschreibens:

[Ihr Name, Adresse, Geburtsdatum, Datum]


An: Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden


Betreff: Widerspruch gegen Datenspeicherung / Antrag auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich widerspreche der Speicherung folgenden Eintrags in meiner Schufa-Akte:


- Gläubiger: [Name des Gläubigers]

- Betrag: [Betrag in Euro]

- Datum des Eintrags: [Datum]

- Aktenzeichen/Vertragsnummer: [sofern bekannt]


Begründung: [Hier konkret erklären, warum der Eintrag fehlerhaft/veraltet ist]


Als Belege füge ich bei: [Liste der beigefügten Dokumente]


Ich bitte um schriftliche Rückmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen.


Mit freundlichen Gruessen,

[Unterschrift]

Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein – so haben Sie einen Beweis, dass die Schufa den Brief erhalten hat. Das ist wichtig, falls Sie später eskalieren müssen.

Was tun, wenn der Schufa-Eintrag korrekt ist?

Wenn Ihr Schufa-Eintrag korrekt und noch nicht verjährt ist, bleibt er bestehen – das lässt sich nicht ändern. Aber es gibt zwei sinnvolle Wege, mit dieser Situation umzugehen.

Weg 1: Schweizer Kredit ohne Schufa-Prüfung nutzen

Während Ihr Schufa-Eintrag noch läuft, können Sie über den Schweizer Kredit trotzdem Kredit bekommen – weil die Sigma Bank die Schufa grundsätzlich nicht abfragt. Bestehende Schufa-Einträge spielen bei der Kreditentscheidung keine Rolle. Stattdessen zählen Ihr aktuelles Einkommen, Ihr Alter und Ihr Wohnsitz in Deutschland.

Das ist kein Trick – es ist ein legales, transparentes Kreditprodukt der Sigma Bank in Liechtenstein, das durch Bon-Kredit vermittelt wird. Der Kreditbetrag geht bis 7.500 Euro, die konkrete Preisangabe sollten Sie aber immer direkt im aktuellen Bon-Kredit-Angebot prüfen.

Weg 2: Löschfrist abwarten und Score aktiv verbessern

Negativeinträge werden 3 Jahre nach Begleichung der Schuld automatisch gelöscht. In dieser Zeit können Sie aktiv daran arbeiten, Ihren Schufa-Score zu verbessern: Bezahlen Sie alle laufenden Raten pünktlich, kündigen Sie nicht genutzte Kreditkarten, vermeiden Sie neue Kreditanfragen und halten Sie Ihren Dispositionsrahmen niedrig.

Mit jedem pünktlich gezahlten Monat verbessert sich Ihre Kredithistorie – auch wenn der Negativeintrag noch läuft.

Seriöse vs. unseriöse Schufa-Hilfe – So erkennen Sie Betrug

Im Internet und in sozialen Medien werben zahlreiche Anbieter damit, Schufa-Einträge gegen Bezahlung zu "löschen". Das ist in fast allen Fällen Betrug. Hier sind die Warnsignale.

Typische Betrugs-Maschen

  • Vorkosten für Beratung oder Bearbeitung verlangen
  • Garantierte Löschung jedes Schufa-Eintrags versprechen
  • Behaupten, Kontakte zur Schufa zu haben
  • Hohe Monatsgebühren für 'Schufa-Monitoring' verlangen
  • Unseriös wirkende Websites ohne Impressum
  • Kontakt nur per WhatsApp oder Instagram

So sieht seriöse Hilfe aus

  • Kostenlose Erstberatung ohne Vorauszahlung
  • Erklärt ehrlich, was möglich ist und was nicht
  • Hat vollständiges Impressum und Datenschutzerklärung
  • Verlangt keine Gebühren für etwas, das Sie kostenlos selbst erledigen können
  • Empfiehlt bei komplexen Fällen Rechtsanwälte
  • Verweist auf offizielle Schufa-Kanäle

Klare Botschaft:

Alles, was Sie brauchen, um Ihre Schufa-Daten einzusehen und Fehler zu korrigieren, können Sie kostenlos selbst tun. Widersprüche bei der Schufa einlegen ist kostenlos. Die Datenkopie ist kostenlos. Es gibt keinen legitimen Grund, für diese Leistungen Geld an Dritte zu zahlen.

Trotz Schufa-Eintrag Kredit benötigt?

Während Ihr Schufa-Eintrag noch läuft, können Sie über den Schweizer Kredit ohne Schufa-Abfrage trotzdem Kredit beantragen. Keine Vorkosten, keine Schufa-Prüfung.

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Häufig gestellte Fragen – Schufa-Eintrag löschen

Q Kann ich einen korrekten Schufa-Eintrag löschen lassen?

Nein. Korrekte, noch nicht verjährte Schufa-Einträge können nicht gelöscht werden. Nur fehlerhafte Einträge, Einträge deren Löschfrist abgelaufen ist oder Einträge durch Identitätsdiebstahl können entfernt werden.

Q Wie lange bleiben Schufa-Einträge gespeichert?

Negativeinträge werden 3 Jahre nach Begleichung gelöscht. Laufende Kredite bleiben bis zur Rückzahlung + 3 Jahre. Kreditanfragen werden nach 12 Monaten gelöscht. Insolvenzeinträge bleiben 3 Jahre nach Restschuldbefreiung.

Q Kostet eine Schufa-Löschanfrage etwas?

Nein. Widersprüche und Löschanfragen bei der Schufa sind kostenlos. Das gilt auch für die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Wer Geld für eine Schufa-Löschung verlangt, ist ein Betrüger.

Q Was mache ich, wenn die Schufa meinen Widerspruch ablehnt?

Wenn die Schufa Ihren Widerspruch ablehnt und Sie ihn für berechtigt halten, können Sie Beschwerde bei der BaFin einlegen oder einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.

Q Was kann ich tun, wenn mein Schufa-Eintrag korrekt ist?

Wenn der Eintrag korrekt und noch nicht verjährt ist, müssen Sie die Löschfrist abwarten. In der Zwischenzeit können Sie Kredite über den Schweizer Kredit ohne Schufa-Prüfung beantragen – bestehende Einträge sind dabei kein Hindernis.

Q Wie beantrage ich die kostenlose Schufa-Selbstauskunft?

Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO können Sie direkt auf meineschufa.de beantragen. Das ist einmal pro Jahr kostenlos. Alternativ können Sie schriftlich bei der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, anfragen.

Tom Trögler – Finanz- und Kreditexperte
Über den Autor

Tom Trögler

B.Sc. Wirtschaftsinformatik · Finanz- & Kreditexperte

Tom Troeger beschaeftigt sich intensiv mit Verbraucherrechten im Finanzbereich, insbesondere mit Datenschutzfragen rund um die Schufa. Als Wirtschaftsinformatiker mit Fokus auf Finanzdienstleistungen kennt er sowohl die technischen als auch rechtlichen Aspekte von Kreditwuerdigkeit und Datenspeicherung.

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